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. . über unsere DRK-Schwesternschaften
Sie sind eine Gemeinschaft professioneller Pflegekräfte, die sich
den Grundsätzen und Zielen des Roten Kreuzes verpflichtet
fühlen. Sie sind vorwiegend als Kranken-, Kinderkrankenschwestern,
Hebammen, Altenpflegerinnen, Altenpflege- und Krankenpflegehelferinnen
tätig. Die Schwesternschaften haben die Rechtsform eines
eingetragenen Vereins.
Als "Frauenorganisation" haben sie auch ein reines Frauen-Management.
Als Verein sind sie entsprechend demokratisch strukturiert. Alle
Mitglieder finden hier Möglichkeiten zur Mitgestaltung,
Mitbestimmung und Mitverantwortung.
Anonymität gibt es in der Schwesternschaft nicht, allerdings legen
sie Wert auf Individualität und der persönliche Austausch
wird geschätzt.
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. Aufgaben unserer DRK-Schwesternschaften
Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und
Hilfeleistungen für Menschen in Not, insbesondere durch Mitwirkung
bei den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes
- Sie sind in der Kranken- Kinderkranken- Altenpflege und
Geburtshilfe tätig und übernehmen auch andere Aufgaben die
der Gesundheit dienen.
- Sie können eigene Einrichtungen unterhalten, wie
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und
staatlich anerkannte Schulen für Pflegeberufe.
- Sie können darüber hinaus alle Aufgaben
übernehmen, die ihnen selbst und ihren Mitgliedern eine
kontinuierliche und wirkungsvolle Tätigkeit im Interesse der
Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ermöglicht.
- Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder bei der
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und fördern deren
berufliche Fort- und Weiterbildung.
Bundesweit
vereinigt sind 34 Schwesternschaften mit cirka 20.000 Mitgliedern im Verband
der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz. Der Verband ist
Träger der Werner-Schule
in Göttingen. Er ist wie die 19 DRK-Landesverbände ein
Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes.
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